Promillegrenzen in Deutschland
Im deutschen Straßenverkehr gibt es nicht die eine Promillegrenze, sondern fünf Schwellen. Welche für dich gilt, hängt davon ab, wie lange du den Führerschein hast, wie alt du bist, womit du fährst und ob du auffällst.
0,0 ‰ Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21
Absolutes Alkoholverbot am Steuer (§ 24c StVG). Verstoß: 250 € Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.
0,3 ‰ Alle Fahrer, auch Radfahrer
Ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Unfall) gilt man als relativ fahruntüchtig: Straftat nach § 316 StGB, Führerscheinentzug möglich.
0,5 ‰ Kfz-Fahrer, auch E-Scooter
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG), auch ohne Ausfallerscheinungen. Erstes Mal: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Zweites Mal: 1.000 €, 3 Monate. Drittes Mal: 1.500 €, 3 Monate.
1,1 ‰ Kfz-Fahrer, auch E-Scooter
Absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat nach § 316 StGB, Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis.
1,6 ‰ Radfahrer; alle Fahrer für die MPU
Radfahrer gelten als absolut fahruntüchtig (Straftat). Ab 1,6 ‰ ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an, auch bei Radfahrern.
Schon ab 0,3 Promille strafbar?
Ja, wenn du auffällst. Die 0,5-Grenze heißt nur: Darunter ist die Fahrt allein wegen des Werts keine Ordnungswidrigkeit. Fährst du mit 0,3 ‰ Schlangenlinien oder baust einen Unfall, gilt das als Trunkenheit im Verkehr, und das ist eine Straftat. Auch die Versicherung kann dann Zahlungen kürzen.
Radfahrer und E-Scooter
Für E-Scooter gelten dieselben Grenzen wie fürs Auto: 0,5 und 1,1 ‰, in der Probezeit und unter 21 auch hier 0,0. Radfahrer haben keine 0,5-Grenze, gelten aber ab 1,6 ‰ als absolut fahruntüchtig, und ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen machen auch sie sich strafbar. Wer mit 1,6 ‰ auf dem Rad erwischt wird, muss zur MPU und kann dabei auch den Autoführerschein verlieren.
Atemalkohol und Blutalkohol
Bei der Kontrolle misst die Polizei meist zuerst den Atemalkohol in mg/l. Für die 0,5-Promille-Grenze gilt ein eigener Grenzwert von 0,25 mg/l. Für Straftaten ab 1,1 ‰ braucht es eine Blutprobe.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Bußgelder nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.