alcometer.de

Promillegrenzen in Deutschland

Im deutschen Straßenverkehr gibt es nicht die eine Promillegrenze, sondern fünf Schwellen. Welche für dich gilt, hängt davon ab, wie lange du den Führerschein hast, wie alt du bist, womit du fährst und ob du auffällst.

0,0 ‰ Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21

Absolutes Alkoholverbot am Steuer (§ 24c StVG). Verstoß: 250 € Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.

0,3 ‰ Alle Fahrer, auch Radfahrer

Ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Unfall) gilt man als relativ fahruntüchtig: Straftat nach § 316 StGB, Führerscheinentzug möglich.

0,5 ‰ Kfz-Fahrer, auch E-Scooter

Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG), auch ohne Ausfallerscheinungen. Erstes Mal: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Zweites Mal: 1.000 €, 3 Monate. Drittes Mal: 1.500 €, 3 Monate.

1,1 ‰ Kfz-Fahrer, auch E-Scooter

Absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat nach § 316 StGB, Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis.

1,6 ‰ Radfahrer; alle Fahrer für die MPU

Radfahrer gelten als absolut fahruntüchtig (Straftat). Ab 1,6 ‰ ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an, auch bei Radfahrern.

Schon ab 0,3 Promille strafbar?

Ja, wenn du auffällst. Die 0,5-Grenze heißt nur: Darunter ist die Fahrt allein wegen des Werts keine Ordnungswidrigkeit. Fährst du mit 0,3 ‰ Schlangenlinien oder baust einen Unfall, gilt das als Trunkenheit im Verkehr, und das ist eine Straftat. Auch die Versicherung kann dann Zahlungen kürzen.

Radfahrer und E-Scooter

Für E-Scooter gelten dieselben Grenzen wie fürs Auto: 0,5 und 1,1 ‰, in der Probezeit und unter 21 auch hier 0,0. Radfahrer haben keine 0,5-Grenze, gelten aber ab 1,6 ‰ als absolut fahruntüchtig, und ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen machen auch sie sich strafbar. Wer mit 1,6 ‰ auf dem Rad erwischt wird, muss zur MPU und kann dabei auch den Autoführerschein verlieren.

Atemalkohol und Blutalkohol

Bei der Kontrolle misst die Polizei meist zuerst den Atemalkohol in mg/l. Für die 0,5-Promille-Grenze gilt ein eigener Grenzwert von 0,25 mg/l. Für Straftaten ab 1,1 ‰ braucht es eine Blutprobe.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Bußgelder nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

Zum Promillerechner