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Alkohol in der Probezeit

Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 gilt am Steuer 0,0 Promille (§ 24c StVG). Verboten ist nicht ein bestimmter Wert, sondern schon das Fahren nach einem alkoholischen Getränk.

WertFolgen in der Probezeit
über 0,0 ‰250 € Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre
ab 0,3 ‰ mit AusfällenStraftat nach § 316 StGB, Entzug der Fahrerlaubnis
ab 0,5 ‰500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, dazu Aufbauseminar und Verlängerung
ab 1,1 ‰Straftat, Entzug der Fahrerlaubnis, nach der Sperre neue Probezeit
ab 1,6 ‰zusätzlich MPU

Bußgelder nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Ein Verstoß gegen § 24c ist ein „A-Verstoß“ im Sinne der Probezeitregeln.

Der zweite Verstoß

Wer nach dem Aufbauseminar in der Probezeit erneut auffällt, bekommt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Beim dritten Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Restalkohol am Morgen

Die meisten Fahranfänger, die mit Alkohol erwischt werden, haben am Morgen nach einer Feier nicht mehr an das Glas vom Vorabend gedacht. Der Körper baut nur 0,1 bis 0,2 ‰ pro Stunde ab. Wer um 2 Uhr nachts mit 0,8 ‰ nach Hause geht, ist im ungünstigen Fall erst gegen 10 Uhr wieder bei 0,0. Der Restalkohol-Rechner zeigt, ab welcher Uhrzeit du sicher bei 0,0 bist.

Was ist mit alkoholfreiem Bier, Pralinen, Hustensaft?

Alkoholfreies Bier mit bis zu 0,5 % gilt nicht als alkoholisches Getränk im Sinne der Probezeitregel. Auch Lebensmittel mit Spuren von Alkohol und Medikamente sind ausgenommen, solange du nicht merklich beeinflusst bist. Wer ganz sicher sein will, greift zu 0,0-Bier. Mehr dazu bei den Getränken.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Wann bin ich wieder bei 0,0?

Häufige Fragen

Wie viel Promille darf man in der Probezeit haben?

0,0. Wer in der Probezeit oder vor dem 21. Geburtstag Alkohol trinkt und dann fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24c StVG, auch wenn der Wert unter 0,1 ‰ liegt.

Was passiert, wenn ich in der Probezeit mit Alkohol erwischt werde?

250 € Bußgeld, 1 Punkt, ein Aufbauseminar, und die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre. Ab 0,5 ‰ kommen 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte dazu, das Bußgeld steigt auf 500 €. Ab 1,1 ‰ ist es eine Straftat, der Führerschein ist weg.

Darf ich in der Probezeit alkoholfreies Bier trinken?

Ja. Alkoholfreies Bier mit bis zu 0,5 % gilt nicht als alkoholisches Getränk im Sinne von § 24c. Wer sicher bei 0,0 bleiben will, nimmt Bier mit 0,0 %, denn mehrere Flaschen kurz hintereinander können messbare Spuren bringen.

Gilt die 0,0-Grenze auch nach der Probezeit, wenn ich unter 21 bin?

Ja. Die Grenze gilt für alle in der Probezeit und für alle unter 21, je nachdem, was später endet.

Gilt 0,0 ‰ in der Probezeit auch auf dem Fahrrad?

Nein. § 24c gilt nur für Kraftfahrzeuge, also auch für E-Scooter, nicht aber für Fahrräder und Pedelecs. Auf dem Rad gelten für alle die Grenzen 0,3 und 1,6 ‰.