Alkohol in der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 gilt am Steuer 0,0 Promille (§ 24c StVG). Verboten ist nicht ein bestimmter Wert, sondern schon das Fahren nach einem alkoholischen Getränk.
| Wert | Folgen in der Probezeit |
|---|---|
| über 0,0 ‰ | 250 € Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre |
| ab 0,3 ‰ mit Ausfällen | Straftat nach § 316 StGB, Entzug der Fahrerlaubnis |
| ab 0,5 ‰ | 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, dazu Aufbauseminar und Verlängerung |
| ab 1,1 ‰ | Straftat, Entzug der Fahrerlaubnis, nach der Sperre neue Probezeit |
| ab 1,6 ‰ | zusätzlich MPU |
Bußgelder nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Ein Verstoß gegen § 24c ist ein „A-Verstoß“ im Sinne der Probezeitregeln.
Der zweite Verstoß
Wer nach dem Aufbauseminar in der Probezeit erneut auffällt, bekommt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Beim dritten Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Restalkohol am Morgen
Die meisten Fahranfänger, die mit Alkohol erwischt werden, haben am Morgen nach einer Feier nicht mehr an das Glas vom Vorabend gedacht. Der Körper baut nur 0,1 bis 0,2 ‰ pro Stunde ab. Wer um 2 Uhr nachts mit 0,8 ‰ nach Hause geht, ist im ungünstigen Fall erst gegen 10 Uhr wieder bei 0,0. Der Restalkohol-Rechner zeigt, ab welcher Uhrzeit du sicher bei 0,0 bist.
Was ist mit alkoholfreiem Bier, Pralinen, Hustensaft?
Alkoholfreies Bier mit bis zu 0,5 % gilt nicht als alkoholisches Getränk im Sinne der Probezeitregel. Auch Lebensmittel mit Spuren von Alkohol und Medikamente sind ausgenommen, solange du nicht merklich beeinflusst bist. Wer ganz sicher sein will, greift zu 0,0-Bier. Mehr dazu bei den Getränken.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.